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Allgemeine Reisebedingungen des Kirchenkreises Hildesheimer Land - Alfeld
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1. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt bei den Freizeiten, Lagern und Fahrten ist der ausgeschriebene Personenkreis. Die Altersgrenzen in der Ausschreibung sind bindend. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Leitung. Die Reiseteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass auch die Freizeit-, Lager-, und Fahrtenarbeit der Kirche ihre Ausrichtung durch das Evangelium Jesu Christi erfährt. Trotz Berücksichtigung der Wünsche junger Menschen und bei allem Verständnis für eine großzügige Gestaltung von Freizeiten, Lagern und Fahrten wird von den Teilnehmern der Wille zur Einfügung in eine Gemeinschaft erwartet. Die Weisungen der Freizeitleitung sind zu befolgen. Bei groben ordnungswidrigem Verhalten ist die Leitung berechtigt, einen Teilnehmer ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Dies gilt auch für die Kosten einer etwa erforderlichen Begleitperson.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung eines Teilnehmers wir dem Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheimer Land - Alfeld als Reiseveranstalter der Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in der Ausschreibung (Prospekt) genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Freizeitrichtlinien verbindlich angeboten. Die Anmeldung muss mit den dafür vorgesehenen Anmelde-Postkarten erfolgen. Soweit die Teilnehmer minderjährig sind, ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters zustande.
3. Zahlung des Reisepreises
Mit der Anmeldung ist die im Prospekt festgelegte Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung wird bei Teilnahme auf den Reisepreis (Teilnehmerbeitrag) voll angerechnet. Der Restbetrag ist zu dem angegebenen Termin -grundsätzlich 21 Tage vor Reiseantritt- auf das genannte Konto einzuzahlen. Falls durch unerwartete Mehreinnahmen oder Minderausgaben Freizeitmittel eingespart werden oder Teilnehmerbeträge nicht in voller Höhe benötigt werden, können die Mittel kirchlicher Jugendarbeit zugeführt werden.
4. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Freizeitausschreibung und den allgemeinen Hinweisen in dem Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Der Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheimer Land - Alfeld ist als Veranstalter bei allen Reisen lediglich Vermittler für die beteiligten Transport- und Beherbergungsunternehmen. Eine Haftung für Verschulden dieser Unternehmen oder deren Bediensteter oder Beauftragter wird nicht übernommen. Wer den Weisungen der Freizeitleitung nicht Folge leistet, verliert den Anspruch auf Haftung.
5. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag nur nach den Vorschriften des § 651 j BGB kündigen.
6. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
Der Reiseveranstalter kann bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten und eventuell bereits geleistete Zahlungen ganz oder teilweise zu erstatten.
7. Rücktritt
Der Rücktritt von der Reise muss gegenüber der Freizeitleitung schriftlich erklärt werden. Tritt der Teilnehmer, gleichgültig aus welchen Gründen vom Vertrag zurück oder die Reise nicht an, so gelten folgende Rücktrittsgebühren:
Rücktritt bis 150 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, bis 100 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, bis 60 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises, bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, bis zum Tage des Reisebeginn 80% des Reisepreises. Diese Entschädigung fällt nicht an, wenn der zurücktretende Teilnehmer eine gleichwertige Ersatzperson stellt. Es empfiehlt sich, nach Erhalt der Reisebestätigung eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
8. Teilnehmertreffen
Die Teilnahme an einem angesetzten Vorbereitungstreffen ist für die Teilnehmer, ggf. auch für die Eltern verbindlich. Dabei erhalten die Teilnehmer u.a. Informationen über Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften. Für die Beschaffung sämtlicher Reisedokumente ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
9. Minderjährige, Elternkontakte
Falls es die Erziehungsberechtigten nicht ausdrücklich ablehnen, wird den Teilnehmern nach dem Ermessen der Freizeitleitung erlaubt, zu schwimmen und ihre Freizeit selbständig zu gestalten. Von Elternbesuchen ist während der Freizeit abzusehen, sofern nicht die Freizeitleitung dazu ausdrücklich einlädt.


